Erinnert ihr euch? Auf dem Höhepunkt der Angriffe des Islamischen Staates auf die Stadt Kobane im Herbst 2014 gab es eine Welle der Solidarität mit der kurdischen Freiheitsbewegung.
Ein Teil dieser Solidarität war die gemeinsame Spendenkampagne „Solidarität mit Rojava“ des Verbandes der Studierenden aus Kurdistan (YXK) und der Interventionistischen Linken (IL), die im Oktober 2014 gestartet wurde. Innerhalb eines halben Jahres wurden mehr als 100.000 € gesammelt, die den Selbstverteidigungskräften (YPG und YPJ) zur Verfügung gestellt wurden.
Dann kündigte die Sparkasse Saarbrücken nach Interventionen von „Sicherheitsdiensten“ das Spendenkonto. Schon damals spielte die Nähe von YPG und YPJ zur PKK und das PKK-Verbot eine zentrale Rolle. Ein Topos, der einige Jahre später im „Fahnenverbot der YPG und YPJ“ erneut auftauchte.
Was damals folgte waren zahlreiche Protestaktionen gegen die Kontokündigung. Am 19. Mai 2015 besetzten 20 Aktivist*innen unter anderem der YXK die Sparkasse Saarbrücken und forderten ein Gespräch mit Mitgliedern des Aufsichtsrates. In ihrer Stellungnahme machten sie deutlich, dass die Kontokündigung vor dem Hintergrund des illegitmen PKK-Verbots stattfand. Doch die Sparkasse war zu keinem Gespräch bereit. Stattdessen liess sie die Schalterhalle durch die Polizei räumen.
Jetzt, drei Jahre später, fand vor dem Amtsgericht Saarbrücken ein Prozess gegen sieben Aktivist*innen statt, die gegen einen Strafbefehl in Höhe von 1400 € pro Person Widerspruch eingelegt hatten.
Die Aktivist*innen wohnen an unterschiedlichen Orten, die Lebensumstände haben sich in den vergangenen 3 ½ Jahren geändert. Trotzdem war es für alle selbstverständlich, sich positiv auf die Besetzung zu beziehen und sich politisch zu äußern.
Deutlich präsent war während der gesamten Gerichtsverhandlung der Anlass der Kampagne „Solidarität mit Rojava“ von YXK und IL: der Kampf der Selbstverteidigungskräfte in Rojava, dem Westen Kurdistans, der Kampf gegen den Islamischen Staat und der Aufbau selbstverwalteter demokratischer Strukturen.
Auch wenn sich die Nachfragen von Richter und Staatsanwältin auf das Geschehen und den genauen zeitlichen Ablauf in der Sparkasse am 19. Mai 2015 konzentrierten, Shingal, Kobane, Eziden, der Kampf um Gleichberechtigung und Selbstbestimmung waren die Themen, die letztlich den Vormittag bestimmten.
Nach etwa eineinhalb Stunden Gerichtsverhandlung mit einigem hin und her zwischen Gericht und Anwält*innen fiel die Entscheidung: Die Verfahren werden eingestellt, die Kosten des Verfahrens übernimmt die Staatskasse, die Reise- und Anwaltskosten der Aktivist*innen müssen selbst getragen werden.
Über diesen Prozessausgang können wir uns freuen, er zeigt zweierlei:
Es ist sinnvoll, Widerspruch gegen Strafbefehle einzulegen.
Mit einer politischen Prozessführung besteht die Möglichkeit, dass das Strafmaß gesenkt bzw. die Vorwürfe fallen gelassen werden.
Und all dies gilt selbst in Sachen Kurdistan und PKK.
Das sollte uns Mut machen, nicht locker zu lassen - bei der Solidarität mit Rojava und beim Kampf gegen das PKK-Verbot.
Wir sehen uns am 1. Dezember um 12 Uhr zur Demonstration in Berlin, die Auftaktkundgebung findet in der Nähe des Neptunbrunnens statt.